EU-Bürger benötigen für die Einreise nach Polen und den Aufenthalt kein Visum. Die Einreise kann auch mit einem Personalausweis erfolgen. Bürger der Schweiz müssen bei der Einreise einen Reisepass mit sich führen.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder ab 16 Jahren mit Personalausweis oder Kinderreisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass oder Eintragung im elterlichen Reisepass eines begleitenden Elternteils bis zum vollendeten 12. Lebensjahr oder ab 16 Jahren mit Personalausweis.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Seit dem 21. Dezember 2007 können Eu-Bürger erstmals ohne Passkontrollen die Grenze zu Polen an jeder Stelle passieren. Jeder Reisende sollte jedoch einen gültigen Personalausweis oder Reisepass mitführen.
Ausweiskontrollen sollen jedoch nicht gänzlich wegfallen. Sowohl die Bundespolizei wie auch die polnische Grenzpolizei dürfen weiterhin auf ihrem Hoheitsgebiet Kontrollen vornehmen.
Alle Angaben sind ohne Gewähr. Wir weisen darauf hin, dass Sie verbindliche Auskünfte nur bei der für Sie zuständigen Botschaft bzw. dem für Sie zuständigen Konsulat dieses Landes erhalten. |